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Osterfeuer 2019 - Mitteilung der Gemeindeverwaltung

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Bild zur Meldung: Osterfeuer 2019 - Mitteilung der Gemeindeverwaltung

Auf Grund der aktuellen Waldbrandwarnstufe 5 ist das Abbrennen von Osterfeuer in der Gemeinde Heideblick verboten.

 

Ich weise hiermit ausdrücklich auf die Auflagen im jeweiligen Bescheid hin.

„Ab Waldbrandwarnstufe 4 ist das Abbrennen des Osterfeuers verboten“.

Bei Beantragung eines Ausweichtermins werden keine erneuten Gebühren erhoben.

 

In Abstimmung mit dem jeweiligen Ortswehrführer kann je OT (nicht in Schwarzenburg) ein öffentliches Osterfeuer durchgeführt werden.

Hierfür gelten besondere Sicherheitsbestimmungen.

  1. Bereitstellung einer Löschgruppe vor Ort
  2. Löschwasser vor Ort
  3. Stellung einer Brandwache bis zum vollständigen Erlöschen des Feuers

Schwarzenburg

Auf Grund der besonderen örtlichen Lage des Ortsteiles, innerhalb eines zusammenhängenden großen Waldgebietes, bitte ich im Verständnis, dass im OT Schwarzenburg jegliche Osterfeuer verboten sind.

Es gilt Menschen, Tiere und Sachwerte zu schützen. Ich  bitte daher um Akzeptanz für die getroffene Entscheidung und wünsche allen ein frohes Osterfest.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Deutschmann

Bürgermeister