Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Anlagen aus der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKWahlV)

 

1) Anlage 8c ist nur von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern anderer Mitgliedstaaten der EU auszufüllen.

 

Quelle: wahlen.brandenburg.de

Bleiben Sie auf dem Laufenden