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vor einem Jahr: Oberlandesgericht hebt Urteil gegen Langengrassauer Brandstifter auf

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Meldung der Lausitzer Rundschau vom 24.06.09

 

Langengrassau: Das Gerichtsverfahren gegen den geständigen Brandstifter von Langengrassau geht in eine neue Runde. Die zweite Strafkammer des Oberlandesgerichts (OLG) in Brandenburg/Havel hat nach Angaben von Gerichtssprecherin Martina Schwonke in einer Revisionsentscheidung das Urteil des Cottbuser Langerichts gegen Stefan D.

 

Auch das Tiergehege am Höllberghof zündete der Langengrassauer Stefan D. im Jahr 2007 an.
Nun muss das Landgericht die Sache neu verhandeln.

Der ehemalige Feuerwehrmann aus Langengrassau war im Dezember 2008 vom Landgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Damit hob die fünfte Strafkammer ein Urteil des Lübbener Amtsgerichts vom März 2008 auf. Damals hatte der heute 24-Jährige für fünf Brandstiftungen in und um Langengrassau mit einem Gesamtschaden von rund 150 000 Euro eine Bewährungsstrafe erhalten. Unter anderem fiel 2007 das Tiergehege des Langengrassauer Höllberghofes Stefan D. zum Opfer.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Lübbener Urteil Berufung ein, weil sie das Strafmaß für zu milde hielt. Sie hatte von Anfang an drei Jahre Haft gefordert, um ein Aussetzen auf Bewährung zu verhindern.

OLG-Sprecherin Schwonke zufolge begründet der zweite Strafsenat seine Revisionsentscheidung mit Fehlern des Cottbuser Landgerichts. „Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Berufung ausschließlich auf die Höhe der Strafe beschränkt“, so die Richterin. Damit hätte sich das Landgericht auch nur mit dem Strafmaß beschäftigen dürfen. Dagegen habe die fünfte Strafkammer in Cottbus unter Vorsitz Richter Thomas Braunsdorf neben der vorsätzlichen Brandstiftung weitere Straftaten (zum Beispiel Tierquälerei) angeführt und erneut Beweis erhoben. Auch die vom Amtsgericht als minderschwer eingestuften zwei von fünf Brandstiftungen habe das Landgericht nicht entsprechend berücktsichtigt. Zudem hat das Cottbuser Gericht nach Ansicht des Oberlandesgerichts strafmildernden Umständen zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. „Der Angeklagte ist nicht vorbestraft“, so Martina Schwonke. „Es ging keine konkrete Gefahr für Menschen aus. Dessen hatte er sich vor seinen Taten vergewissert.“

Nun werde die Akte über den Generalstaatsanwalt an das Landgericht Cottbus zurückgeschickt und dort erneut über die Berufung der Staatsanwaltschaft entschieden.

Tilo Winkler

 

Bei der damiligen Brandserie ging es unter anderem um ein Getreidefeld bei Wüstermarke, dem Tiergehege des Höllberhofes und einem Schuppen am Kindergarten.