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Wohnraumbereitstellung für Menschen aus der Ukraine

Wohnraumbereitstellung für Menschen aus der Ukraine (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Wohnraumbereitstellung für Menschen aus der Ukraine

Nachfolgend wird der Versuch unternommen, ein komplexes Thema einfach zu erklären.

Diese Infos werden regelmäßig ergänzt. Sie sind unvollständig und dienen nur als Anhaltspunkte für eigene Recherchen.

 

- Wer Wohnraum hat, kann diesen bereitstellen.

- Wohin kann ich ein Wohnungsangebot melden?

1. An diverse Helferportale.

2. An die Gemeindeverwaltung

Sie uns das schriftlich oder per Mail mitteilen (). Hilfreich wäre eine kleine Beschreibung, woraus man erkennt, wie viele Personen untergebracht werden können, ob und wie diese Wohnung eingerichtet ist.....

Vergessen Sie bitte nicht Ihre Kontaktdaten.

 

3. Bekommt man eine Miete?

Ja. Für die Miethöhe gibt es eine Richtlinie des Landkreises "Kosten der Unterkunft". Diese finden Sie am Ende der Meldung- bitte durchlesen.

Da Sozialamt benötigt folgenden Unterlagen:

-  Erfassungsblatt Wohnraum

-  Wohnungsgeberbescheinigung

Beide Formulare finden Sie am Ende der Meldung.

 

4. Wie hoch ist die Miete?

Die Höhe ist in Anlage 1 der Richtlinie geregelt. Diese finden Sie am Ende der Meldung.

 

5. Bekommen die Menschen Geld um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten?

Ja, vom Sozialamt. Dieses befindet sich in Lübben. Vorher muss man bei der Ausländerbehörde registriert sein. Auf Grund des großen Angrangs bei der Registrierung "genügt" es, wenn man sich einen Termin bei der Ausländerbehörde holt. Gegenwärtig kann man auch vorab schon Leistungen für den Lebensunterhalt  vom Sozialamt bekommen. Diese erfolgen in Form vom Bar-Schecks. Diese kann man bei der Sparkasse einlösen.

Es wird empfohlen vorab die "Kurzangaben zum Familienverband" auszufüllen und an folgende Adresse mit der Bitte um einen Termin zu schicken:

Für das Ausfüllen beachten Sie bitte die "Chekliste für die Vorsprache beim Sozialamt".

 

 

7. Woran muss man denken?

- Voraussetzung für Leistungen vom Staat ist eine Registrierung bei der zentralen Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt.

- Inzwischen ist alternativ auch eine Registrierung bei der Ausländerbehörde in Königs Wusterhausen möglich.

Ein Link für die Terminvergabe finden Sie am Ende der Meldung.

 

8. Wer fährt mit den Flüchtlingen einkaufen....

Wer Wohnraum zur Verfügung stellt nimmt damit Verantwortung auf sich, die über die Vermietung hinaus geht.

 

9. Telefon und Internet

Um den Kontakt in die Heimat aufrechtzuerhalten ist es für die Menschen von elementarer Bedeutung, sehr zeitnah einen Zugang zum internet zu haben.

 

10. Gilt ein ukrainischer Führerschein in Deutschland

Grundsätzlich dürfen die Ukrainer 6 Monate ab Registrierung in Deutschland mit ihrem Führerschein fahren. Sollte sich abzeichnen, dass die Ukrainer länger als 6 Monate in Deutschland bleiben, dann muss der Führerschein umgeschrieben werden. Da die Ukraine nicht zur EU gehört, muss sowohl eine schriftliche, als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.

11. Woher bekommt man Bekleidung?

Aus der Kleiderkammer von Mensch Luckau

Link: Kleiderkammer Mensch Luckau

 

 

Die Zuständigkeit für alle Angelegenheiten liegt grundsätzlich beim Land bzw. beim Landkreis. Die Gemeinde hat eine Vermittlerfunktion, welche wir gern wahrnehmen.

 

Stand 16.03.22

Im Gemeindegebiet sind nach unserer Kenntnis 2 Familien (Vater, Mutter, Kinder) angekommen. Diese haben 2 bzw. 3 Kinder.

Die beiden Väter durften aus der Ukraine ausreisen, weil Sie einen nicht ukrainischen Pass haben.

Eine Familie war vom 1.3. bis zum 15.3. unterwegs.