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Gema erstattet eventuell Lizenzkosten

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Bild zur Meldung: Gema erstattet eventuell Lizenzkosten

Als Teil des Maßnahmenpakets der GEMA während der Corona-Pandemie hat diese erklärt, dass für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen keine GEMA-Lizenzgebühren berechnet werden und die Lizenzkosten für diesen Zeitraum erstattet werden. Zu dem Vorgehen bei den GEMA-Corona-Gutschriften gibt es laut Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) nun weitere Informationen:
Danach soll die Beantragung der GEMA-Corona-Gutschriften ab Mitte September möglich sein. Voraussetzung für eine Gutschrift bzw. Rückerstattung ist allerdings, dass der Musiknutzer seine individuellen Betriebsschließzeiten der GEMA über das GEMA-Onlineportal (www.gema.de/por-tal) ab Mitte September 2020 mitteilt.