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Neuregelungen zur Vermietung der Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehrgerätehäuser und Turnhallen

Neuregelungen zur Vermietung der Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehrgerätehäuser und Turnhallen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Neuregelungen zur Vermietung der Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehrgerätehäuser und Turnhallen

 

 

Ab sofort sind alle Nutzungen in den Dorfgemeinschaftshäusern, Feuerwehrgerätehäusern (nur Veranstaltungen und private Nutzung außerhalb der Feuerwehrtätigkeit -nicht im Gerätehaus Walddrehna-), in der Mehrzweckhalle Walddrehna und in der Turnhalle Langengrassau frühzeitig vorab mit Angabe des Termins sowie des Nutzungszwecks in der Gemeindeverwaltung Heideblick anzuzeigen.

 

Die Antragstellung durch den Nutzer hat sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch beim Ortsvorsteher bzw. dessen Beauftragten zu erfolgen.

Ständig wiederkehrende Nutzungen, z. Bsp. durch Vereine und Kulturgruppen, sind zum Jahresbeginn eines jeden Jahres bzw. bei Bekanntwerden der Nutzung anzuzeigen.

 

Der Antragsteller schließt mit der Gemeindeverwaltung eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der gemeindlichen Einrichtung ab. Aus dieser Vereinbarung geht gleichzeitig das zu zahlende Entgelt hervor.

 

Ein generelles Nutzungsrecht besteht nicht. Die Schlüssel- bzw. Raumübergabe erfolgt wie bisher durch den Ortsbürgermeister bzw. dessen Beauftragten.

 

Ansprechpartner in der Verwaltung

Die Beantragung der Nutzung erfolgt fernmündlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei:

Frau Sabine Schötz, Langengrassau Luckauer Straße 61 in 15926 Heideblick

Tel:       035454-88163,

Fax:      035454-88188,

E-Mail:   .

 

 

Vorrang der kommunalen Nutzung

Sitzungen, Besprechungen und sonstige Veranstaltungen im gemeindlichen Interesse haben Vorrang vor anderen Veranstaltungen.

 

Frank Deutschmann

 Bürgermeister

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