Wenn Sie im Ausland oder vor einer offiziellen ausländischen Stelle Ihre Ehe geschlossen haben, können Sie Ihre Eheschließung in einem deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen. Eine Nachbeurkundung ermöglicht Ihnen, sich jederzeit eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht. Zusätzlich haben Sie als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert. Eine Nachbeurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder waren, oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort besitzen, ist unser Standesamt für die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung zuständig.