Bürgerportal
Melde- und Passwesen
Selbstauskunft
Weiter Informationen
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
Meldebescheinigung
Weitere Informationen
Die einfache Meldebescheinigung enthält die folgenden Daten:
Familienname, alle Vornamen, Geburtsname
Geburtsdatum und Geburtsort,
aktuelle Anschrift,
Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)
Übermittlungssperren
Weitere Informationen
Die Meldebehörde übermittelt auf Antrag an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen Daten. Gegen diese Datenübermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch verhindert diese Datenübermittlungen.
Auskunftssperre
Weitere Informationen
Für die Beantragung einer Auskunftssperre müssen ggf. Nachweise vorgelegt werden. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erhält die antragstellende Person einen Bescheid darüber, ob eine Auskunftssperre eingetragen oder der Antrag abgelehnt worden ist. Auskunftssperren werden für max. 2 Jahre eingetragen und müssen, soweit die Voraussetzungen weiter bestehen, erneut beantragt werden.
Abmeldung der Nebenwohnung
Weitere Informationen
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Abmeldung ins Ausland
Weitere Informationen
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen.
Befreiung von der Ausweispflicht
Weitere Informationen
Gem. § 1 Abs. III Nds. Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise können Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, von der Ausweispflicht befreit werden.
Statusabfrage hoheitlicher Dokumente
Weitere Informationen
Sie können den Status Ihrer beantragten Dokumente online abfragen. Sie benötigen dazu die Nummer des beantragten Dokuments
Verlust von Dokumenten
Weitere Informationen
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises oder Reisepasses melden
Eintragen und Anzeigen einer E-Mailadresse
Weitere Informationen
Mit diesem Vorgang ist es möglich eine E-Mail-Adresse gemäß §21 Abs.2 PassG, §23 Abs. 3 bzw. §19 Abs. 3 eIDKG pro Dokument zu hinterlegen oder bestehende E-Mail-Adressen zu Dokumenten einzusehen oder zu ändern.
Abruf des Sperrkennwortes
Weitere Informationen
Seit dem 17.02.2025 wird das Sperrkennwort bei der Aushändigung separat von der Behörde an den
Bürger übergeben, da das Sperrkennwort seitdem nicht mehr Inhalt des PIN-Briefes ist.
Der Dienst ermöglicht es den Bürgern unkompliziert das Sperrkennwort abzurufen.
Ausweis PIN-Rücksetzdienst
Weitere Informationen
Um sich online bei Unternehmen und Behörden auszuweisen, brauchen Sie einen aktivierten Online-Ausweis und Ihre PIN.
Einen Aktivierungscode mit neuer PIN können Sie hier mit dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst bestellen. Ihr PIN-Rücksetzbrief wird mit Aktivierungscode und neuer PIN an Ihre Meldeadresse versendet.
Standesamt Ehe-Online
Bestellung von Eheurkunden
Weitere Informationen
Wenn Sie eine aktuelle Eheurkunde brauchen und in unserem Standesamt geheiratet haben, oder in einem Ort, der inzwischen hier eingemeindet wurde, dann ist unser Standesamt für die Ausstellung der Urkunde zuständig. Dies gilt auch, wenn Sie im Ausland geheiratet haben und die Eheschließung durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde.
Bestellung von Lebenspartnerschaftsurkunden
Weitere Informationen
Wenn Sie eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde brauchen und in unserem Standesamt die Lebenspartnerschaft begründet haben, oder in einem Ort, der inzwischen hier eingemeindet wurde, dann ist unser Standesamt für die Ausstellung der Urkunde zuständig. Dies gilt auch, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet haben und die Begründung der Lebenspartnerschaft durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde.
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Weitere Informationen
Wenn Sie im Ausland oder vor einer offiziellen ausländischen Stelle Ihre Ehe geschlossen haben, können Sie Ihre Eheschließung in einem deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen. Eine Nachbeurkundung ermöglicht Ihnen, sich jederzeit eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht. Zusätzlich haben Sie als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert. Eine Nachbeurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder waren, oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort besitzen, ist unser Standesamt für die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung zuständig.
Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
Weitere Informationen
Mit einem sogenannten Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person, die beabsichtigt im Ausland die Ehe zu schließen, nach ihrem Heimatrecht die Ehevoraussetzung erfüllt und keine Ehehindernisse bestehen. Das Ehefähigkeitszeugnis muss für deutsche Staatsangehörige von einem deutschen Standesamt ausgestellt werden. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz aktuell gemeldet sind, oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort besitzen, ist unser Standesamt für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.
Voranmeldung der Eheschließung
Weitere Informationen
Sie können Ihre Eheschließung online voranmelden, wenn Sie in Deutschland heiraten wollen. Die Voranmeldung in unserem Standesamt ist nur möglich, wenn einer von Ihnen oder Sie beide im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder einen gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich haben. Sofern Sie noch nie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland besaßen und in unserem Standesamt heiraten möchten, können Sie Ihre Voranmeldung ebenfalls bei uns durchführen.
Anmeldung Eheschliessung
Weitere Informationen
Hier können Sie Ihre Eheschließung online anmelden, wenn Sie in Deutschland heiraten wollen. Wenn einer von Ihnen oder Sie beide im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzen, ist unser Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung und Prüfung Ihrer Ehefähigkeit zuständig. Sofern Sie noch nie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland besaßen und in unserem Standesamt heiraten möchten, können Sie Ihre Voranmeldung ebenfalls bei uns durchführen.