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Ausschreibung zur Schöffenwahl

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Bild zur Meldung: Ausschreibung zur Schöffenwahl

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Schöffinnnen und Schöffen bekleiden als ehrenamtliche Richter ein wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt.

 

 

 

Ausschreibung zur Schöffenwahl

 

 

Für das anspruchsvolle Ehrenamt eines Schöffen werden in unserer Gemeinde insgesamt 2 Männer und Frauen gesucht, die am Amtsgericht Lübben als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlsausschuss beim Amtsgericht vor. Dieser Schöffenwahlausschuss wählt dann in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Gesucht werden 4 Bewerberinnen und Bewerber, die

 

  • in der Gemeinde wohnen,
  • am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Von der Wahl ausgeschlossen ist,

 

  • wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,
  • gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Fähigkeit zur Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann,
  • wer sich in Insolvenz befindet,
  • wer in den Amtsperioden 2005 bis 2008 und 2009 bis 2013 als Schöffe tätig war bzw. ist.

 

Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Von den Schöffen werden Reife, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

 

Sie sollen das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich sowohl aus beruflicher Erfahrung als auch aus gesellschaftlichem Engagement herleiten. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

 

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein und auch Mut für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

 

Berufsrichter und Schöffen sind gleichberechtigt.

 

Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich.

Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

 

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten und auf andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung aktiv teilnehmen. Ihnen werden daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

wenn Sie Interesse für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt haben und die genannten Voraussetzungen vorliegen, bewerben Sie sich bitte für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum

 

02.04.2013

 

bei der

Gemeinde Heideblick

z. Hd. des Bürgermeisters

Langengrassau Luckauer Straße 61

15926 Heideblick

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter 035454-88143 (Frau Blobel).

Ein Formular für die Bewerbung kann von der Internetseite der Gemeinde (www.heideblick.de) oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden oder Sie fordern es unter der genannten Telefon-Nummer an.

 

Heideblick, 07.01.2013

 

 

Frank Deutschmann

Bürgermeister