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Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg seit dem 01.07.2024

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Seit dem 01.07.2024 ist die Hundehalterverordnung in Kraft und gilt im gesamten Land Brandenburg. Wie Ihnen bereits bekannt sein dürfte, gibt es nur noch eine Unterteilung in nichtgefährliche Hunde und gefährliche Hunde. So gelten nur noch konkret gefährliche Hunde als gefährlich, also Hunde, welche beispielsweise aufgrund von Bissvorfällen in Erscheinung getreten sind. 

Die größte Veränderung ist nun die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab einem Gewicht von 20 kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde. Die Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden gegenüber den Ordnungsbehörden vorzunehmen. Das Nichtanzeigen bzw. die Nichtkenntlichmachung stellt ab dem 01.02.2025 zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, welche gem. der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg mit bis zu 10.000 Euro zu ahnden ist.

Für eine Anzeige sieht der Gesetzgeber nun auch eine Gebühr in Höhe von 15 – 300 Euro vor. Von der Erhebung dieser Gebühr sieht die Gemeinde Heideblick unverändert bis zum 31.03.2025 ab. Kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht also bis zum 31.03.2025 nach, ist dies für Sie gebührenfrei. Ab dem 01.04.2025 fallen grundsätzlich Gebühren an und zudem ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen.

 

gez. Weide

Ordnungamtsleiter

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