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Aufenthaltsbescheinigung


Kurzinformationen

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung sollte persönlich erfolgen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten


Ansprechpartner


Hauptamt

Karin Scholz
Telefon (035454) 88144
E-Mail

 

 

Veranstaltungen