Hauptamt

Aufenthaltsbescheinigung


Kurzinformationen

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung sollte persönlich erfolgen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

bei Vertretung:


Ansprechpartner

Karin Scholz
Telefon (035454) 88144