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Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Heizkostenhilfe für Privathaushalte (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, erhalten rückwirkend (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten.
 

Der Starttermin für die Antragstellung ist der 8. Mai 2023.

 

Die Antragstellung für das Land Brandenburg erfolgt über ein bundesweites Online-Portal der Hansestadt Hamburg.

 

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

 

Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

 

Den Online-Rechner und weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

 

Den Link zum Antrag finden Sie hier und unten aufgelistet.