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Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Heideblick

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Am 27. Januar 2023 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen. Gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg vom 12. Mai 2010 (GVBl.II 21. Jahrgang, Nr. 27) sind die Bodenrichtwerte zu veröffentlichen.

                             

Die Veröffentlichung erfolgt über das Bodenrichtwertportal „Boris Land Brandenburg“ im Internet unter www.boris-brandenburg.de/boris-bb/

 

Mit Hilfe des amtlichen Internetangebotes der Gutachterausschüsse und der LGB "BORIS (BOdenRichtwertInformationsSystem) Land Brandenburg" können Nutzer digitale Bodenrichtwerte (inkl. ausgewählter Sachdaten) des aktuellen Jahrganges und rückwirkend bis 2010 kostenfrei automatisiert einsehen. Des Weitern kann in diesem System eine kostenfreie amtliche Bodenrichtwertauskunft im PDF-Format abgerufen werden.

 

Schriftliche oder mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind auch in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald, Geschäftsstelle, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)) erhältlich.

 

Gez. Schiefelbein

(Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses)