Vereine bekommen Post vom Transparenzregister
Zunächst sah es so aus, als ob es nur eine Masche ist Geld von den Vereinen zu bekommen. Mit nachfolgenden Informationen können wir zur Aufklärung beitragen.
Mit der 4. Geldwäscherichtlinie hat die EU den Mitgliedstaaten vorgegeben, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass alle juristischen Personen des Privatrechtes ihre wirtschaftlich Berechtigten mittels eineszentralen Registers des jeweiligen Mitgliedstaates elektronisch transparent machen müssen. Auch Vereine gehören zu solchen juristischen Personen des Privatrechts und sind deshalb von dieser Richtlinie betroffen.
Beachten Sie auch die beigefügten Links.