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Bekanntmachung: über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs 11/2017 Vorhabenbezogener BEBAUUNGSPLAN „Solarpark Walddrehna Bahnhofstraße 30“

Bekanntmachung: über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs 11/2017 Vorhabenbezogener BEBAUUNGSPLAN „Solarpark Walddrehna Bahnhofstraße 30“ (Bild vergrößern)
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Bekanntmachung der Gemeinde Heideblick
über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs 11/2017
Vorhabenbezogener BEBAUUNGSPLAN
„Solarpark Walddrehna Bahnhofstraße 30“

Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.11.2017 den Planentwurf 11/2017 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Walddrehna Bahnhofstraße 30“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Planentwurf 11/2017 in der Zeit vom
06.12.2017 bis einschließlich 05.01.2018
für die Dauer eines Monats im Bauamt der Gemeinde Heideblick, in Langengrassau - Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick während der Öffnungszeiten
Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
zur Einsicht für Jedermann öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Hinweise oder Einwendungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gesonderte Termine können telefonisch mit dem Bauamt der Gemeinde Heideblick unter Tel. 035454-88160 vereinbart werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese öffentliche Bekanntmachung und der Planentwurf Stand 11/2017 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Walddrehna Bahnhofstraße 30“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht können auch unter www.heideblick.de in der Rubrik „Bürgerinformationen/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
gez.
Frank Deutschmann
Bürgermeister der Gemeinde Heideblick