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Genehmigung von Buslinien

Genehmigung von Buslinien (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Genehmigung von Buslinien

Durch die Regionale Verkehrsgesellschaft wurden beim Landesamt für Bauen und Verkehr Anträge für die Genehmigung von Buslinien für den Zeitraum von 2017 bis 2027 gestellt. In diesem Zusammenhang können die Gemeinde Stellungnahmen abgeben.

Rechtliche Grundlage ist das Personenbeförderungsgesetz  § 14

 

§ 14 Anhörungsverfahren
(1) Vor der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Beförderung von Personen mit
Straßenbahnen, Obussen oder mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr hat die Genehmigungsbehörde
1. die Unternehmer, die im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs Eisenbahn-, Straßenbahn-, Obusverkehr
oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben, zu hören;
2. die Stellungnahmen der im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs liegenden Gemeinden, bei
kreisangehörigen Gemeinden auch der Landkreise, der Aufgabenträger und der Verbundorganisationen,
soweit diese Aufgaben für die Aufgabenträger oder Unternehmer wahrnehmen, der örtlich zuständigen
Träger der Straßenbaulast, der nach Landesrecht zuständigen Planungsbehörden und der für
Gewerbeaufsicht zuständigen Behörden sowie anderer Behörden, deren Aufgaben durch den Antrag berührt
werden, einzuholen;
3. die Industrie- und Handelskammern, die betroffenen Fachgewerkschaften und die Fachverbände der

Verkehrtreibenden gutachtlich zu hören; sie kann auch weitere Stellen hören.

 

Die Ortsteile von Heideblick werden von 3 Linien befahren. Die vollständigen Antragsunterlagen können in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

 

Die Frist für die Stellungnahme der Gemeinde beträgt 2 Wochen.

 

Die Einwohnerinnen und Einwohner können ihre Hinweise und Stellungnahmen zu den geplanten Linienverkehren bis 20.10.16 der Verwaltung mitteilen (gemeinde@heideblick.de). Diese werden dann Bestandteil der Stellungnahme. Sollte es keine Hinweise geben wird keine Stellungnahme abgegeben.

Die Unterlagen zu den Linien 466, 473 und 474 sind der Meldung beigefügt.