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Kalenderrückblick: vor 3 JAHREN: Vollsperrung der B 87 in Wüstermarke verursacht erheblichen Ärger

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Täglich rufen uns Einwohner aus Wüstermarke an und beschweren sich zu recht über den Zustand der Umleitungsstrecke und Lkw`s die Schäden verursachen.

Eine Ursache ist unter anderem die mangelhafte Ausschilderung der Sperrung.

 

Die Ausschilderung wird in einer "verkehrsrechtlichen Anordnung" geregelt. Diese Anordnung wurde am 07.09.16 durch den Landesbetrieb für Straßenwesen in Wünsdorf (Tel: 033702-2112421) erlassen. Unsere dringenden Hinweise zur Verbesserung finden bisher kein Gehör. Eigenmächtig darf auch die Gemeinde keine Schilder aufstellen.

 

Während ich diese Zeilen schreibe wurde mir mitgeteilt, dass die verkehrsrechtliche Anordnung  voraussichtlich Mittwoch geändert werden soll. Eventuell verbessert sich damit ab nächsten Freitag die Ausschilderung.

 

Die Gemeinde selbst darf nicht in den fließenden Verkehr eingreifen. Dafür ist ausschließlich die Polizei zuständig. Diese hat in dieser Woche mehrfach Kontrollen durchgeführt. Sie ist aber personell nicht in der Lage, mehr Zeit vor Ort zu sein.

Die Polizeiwache in Königs Wusterhausen erreichen sie unter der Rufnummer 03375 2700.

 

Die Kirschallee wurde vor Beginn der Umleitung durch die Gemeinde in Ordnung gebracht. Sie sollte als Umleitung für die Busse und die Wüstermarker Einwohner dienen.

Auf Grund des vielen Verkehrs, insbesondere LKw's, ist diese kaum noch befahrbar.

Die Gemeinde fordert die Instandsetzung durch den Verursacher der Umleitung. Auch hier sind die Fronten momentan sehr verhärtet.

 

 

Für Schäden haftet der Verursacher. Das bedeutet, wenn ein Lkw einen Zaun einfährt, ist der Lkw Fahrer der Verursacher. Schwierig wird es jedoch diesen auch "auf frischer Tat" zu stellen.

Sollte der Verusrsacher eines Schades den Unfallort verlassen ist das Fahrerflucht. In diesem Fall bitte sofort die 110 anrufen. Die Gemeinde hat bereits mehrere Schäden zu verzeichnen. Ein Verursacher ist nicht bekannt.