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Informationen zu Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Heideblick

Informationen zu Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Heideblick (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Informationen zu Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Heideblick

In den letzten Wochen wurden eine Fülle von Anfragen zu Bestattungsarten und -möglichkeiten im Bereich der Gemeinde Heideblick an uns gestellt. Wir möchten Ihnen eine kleine Zusammenstellung der Bestattungsmöglichkeiten für die Friedhöfe unserer Gemeinde Heideblick aufzeigen.

Friedhöfe

Bewirtschaftung erfolgt durch

Erdreihengräber für 1 oder 2 Bestattungen

Urnengräber für 1 oder 2 Bestattungen

Urnengemein-

schaftsanlage namentlich

Urnengemein-

schaftsanlage anonym

Beesdau

Kirche

Informationen erhalten sie bei dem Gemeindekirchenrat Beesdau

Bornsdorf

Gemeinde Heideblick

X

X

 

 

Falkenberg

Gemeinde Heideblick

X

X

 

 

Gehren

Gemeinde Heideblick

X

X

X

 

Goßmar

Gemeinde Heideblick

X

X

 

 

Langengrassau

Gemeinde Heideblick

X

X

X

X

Pitschen- Pickel

Gemeinde Heideblick

X

X

 

 

Riedebeck

Gemeinde Heideblick

X

X

 

 

Schwarzenburg

Gemeinde Heideblick

X

X

X

 

Walddrehna

Gemeinde Heideblick

X

X

X

 

Waltersdorf

Gemeinde Heideblick

X

X

 

 

Wehnsdorf

Gemeinde Heideblick

X

X

X

 

Weißack

Gemeinde Heideblick

X

X

 

 

Wüstermarke

Gemeinde Heideblick

X

X

 

 

 

Es besteht die Möglichkeit der Beisetzung in eine Wahlgrabstätte auf den kommunalen Friedhöfen. Dazu sind individuelle Absprachen mit der Friedhofsverwaltung erforderlich.

Erdreihengräber haben ein Nutzungsrecht von 25 Jahren, bei Urnengräber beträgt das Nutzungsrecht 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeit wird der Nutzer der Grabanlage aufgefordert, die Grabstelle zu beräumen. Die Ruhezeit kann durch eine schriftliche Anfrage/Antrag verlängert werden.

Es ist möglich auf ein Erdreihengrab,  eine Urne beizusetzen.  Die Ruhezeit der gesamten Grabstelle verländert sich dann auf weitere 20 Jahre.

Eine Urnengemeinschaftsanlage (UGA) besteht aus Urnengräbern mit einer Größe von 0,50 x 0,50 cm. Sie sind mit einer Grabplatte gekennzeichnet. Diese Platte wird in einheitlicher Größe, Form und Gravur durch die Friedhofsverwaltung bereitgestellt.

Mit dem Kauf einer Grabstelle auf der Urnengemeinschaftsanlage wird eine Liegezeit von 20 Jahren erworben. Blumen und Gestecke dürfen nur am zentralen Grabstein der Anlage abgelegt werden. Eine Ausnahme gilt für die Beisetzung.

Die Kosten für den Erwerb dieser Urnenstelle und der Grabplatte werden vom Käufer getragen. Weitere Unkosten, wie z.B die jährliche Bewirtschaftungskosten entstehen nicht. Die Pflege der Urnenstelle wird durch die Gemeinde Heideblick im gesamten Nutzungszeitraum abgesichert. 

Eine anonyme Urnengemeinschaftsanlage besteht nur in Langengrassau.  Hierbei ist die Lage der Urne nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Ehrungen und Pflege dieser Urnenstellen erfolgen wie bereits oben beschrieben .

Für Anfragen steht Ihnen gern Frau Felix (03 54 54-881 62 / Kerstin.Felix@heideblick.de) zur Verfügung.