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Finanzielle Förderung ländlicher Entwicklung - Zweite Antragsfrist für die LEADER Förderung bis zum 29. September 2015

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Nach Abschluss des ersten Projektauswahlverfahrens hat der Vorstand des Spreewaldvereins eine zweite Antragsfrist für das Jahr 2015 festgelegt. Anträge sind bis zum 29. September 2015 in der Geschäftsstelle des Spreewaldverein e.V., Am Kleinen Hain 3, 15907 Lübben (Spreewald) unter Inanspruchnahme des Maßnahmeblatt-Formulars einzureichen. Für das zweite Projektauswahlverfahren stehen 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Alle aussagefähigen und bewertbaren Vorhaben nehmen am Projektauswahlverfahren teil. Wesentliche Grundlage der Projektbewertung ist die vom Antragsteller eingereichte Maßnahmebeschreibung. Sie sollte aussagekräftig sein und sich an den vorgegebenen 12 Auswahlkriterien orientieren. Das Projektauswahlverfahren sowie die Bewertungskriterien werden im Kapitel 6 der Regionalen Entwicklungsstrategie auf den Seiten 51-54 erläutert. Bei Baumaßnahmen ist ein Foto beizufügen. Die Regionale Entwicklungsstrategie, das Maßnahme-Formular sowie das Informationsblatt zur LEADER-Förderung stehen auf der Webseite des Vereins www.spreewaldverein.de unter „Lokale Aktionsgruppe LAG/Dokumente“ zur Ansicht, zum Druck und zur Verwendung zur Verfügung.
Lutz Habermann
Regionalmanager

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