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Förderung von Feuerwehrvereinen - Die erste Antragsfrist endet am 29. Mai 2015

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Bild zur Meldung: Förderung von Feuerwehrvereinen - Die erste Antragsfrist endet am 29. Mai 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf die Informationsveranstaltung am 26. Februar 2015, auf der die aktuelle Förderrichtlinie sowie das Projektauswahlverfahren erläutert worden sind. Der LAG Vorstand hat für 2015 zwei Antragsfristen zur Einreichung von Projekten festgelegt. Die erste Antragsfrist endet am 29. Mai 2015. Der zweite Termin ist der 29. September 2015. Für das erste Projektauswahlverfahren stehen unserer Region ca. 1.500.000 € zur Verfügung. Wir bitten Sie, das beigefügte Maßnahmeblatt für die Antragstellung zu verwenden und Ihre bewilligungsreife Maßnahme  (einschließlich Baugenehmigung und gesicherter Finanzierung) möglichst zeitnah einzureichen. Bei Unklarheiten bzw. auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Regionalbüro. Nehmen Sie bei der Beschreibung Ihrer Maßnahme, die eine DIN A4 Seite nicht überschreiten sollte, insbesondere Bezug auf die Projektauswahlkriterien im Kapitel 6 der Regionalen Entwicklungsstrategie RES (Seite 51-54). Dies erleichtert den Mitgliedern des Regionalbeirates die Bewertung Ihrer Anträge.

 

Investive Maßnahmen von Feuerwehrvereinen/Kommunen  „zur Unterstützung der Dorfgemeinschaft“ sind bei der LAG und dem Landesfeuerwehrverband LFV e.V. einzureichen. Die Stellungnahme des LFV e.V. ist dem LAG Antrag beizufügen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsschreiben des MIL.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lutz Habermann

Geschäftsführer

 

+49 (0)3546 8426, Fax +49 (0)3546 8643

habermann@spreewaldverein.de, www.spreewaldverein.de

 

Spreewaldverein e.V.,  Am Kleinen Hain 3, 15907 Lübben (Spreewald)

Dachmarke Spreewald & LAG Geschäftsstelle Regionalbüro

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