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Bekanntmachung über die Auslegung von geänderten Planunterlagen

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Bild zur Meldung: Bekanntmachung über die Auslegung von geänderten Planunterlagen

zur Planfeststellung für das Bauvorhaben „Ausbaustrecke Berlin – Dresden, PA 4.3 Walddrehna – Bhf. Doberlug-Kirchhain (a), Bahn-km 84,500 bis 101,000 der Eisenbahnstrecke 6135 Berlin – Elsterwerda“

 

 

 

 

Das Eisenbahn-Bundesamt hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 18a AEG[1] und § 1 VwVfGBbg[2] und § 73 VwVfG[3] das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Walddrehna und Wehnsdorf beansprucht.

Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom

 

27. Oktober bis 26. November 2014

 

während der  Dienststunden

 

                                             Montag                         von  08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

                                             Dienstag                      von  08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

                                             Mittwoch                      von  08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

                                             Donnerstag                   von  08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

                                             Freitag                         von  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

 

sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Verwaltung der Gemeinde Heideblick, Langengrassau Luckauer Str. 61, 15926 Heideblick, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

[1]   AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes        vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)

[2]   VwVfGBbg - Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 12], S.         262, 264)

[3]   VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388)

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