Der Landesbetrieb Forst Brandenburg als Untere Forstbehörde, führt zwischen dem
17. März und dem 30. April 2014
im Bereich der Oberförsterei Luckau auf der Grundlage des § 30 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg einen Test zu einem Inventurverfahren durch.
Der Inventurtest erfolgt durch Stichprobenaufnahmen im Wald im Raster 0,5 x 0,5 km. Die Aufnahme führt zu keinen Beeinträchtigungen der Waldflächen oder ihrer Bewirtschaftung. Die Aufnahmedaten des Inventurtestes werden zur Auswertung gespeichert, eine Weitergabe der Ergebnisse an Dritte erfolgt nicht.
Weitere Informationen: Oberförsterei Luckau, Nordpromenade 19, 15926 Luckau
Anlage: Karte der Oberförsterei