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Information zur Umstellung des Personalausweises

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Ab dem 1. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben.

 

Besonderheiten des neuen Personalausweises sind das Scheckkartenformat, der Chip im Ausweis, neue Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten, mehr Kontrolle über die eigenen Daten, Vorbereitet für die elektronische Signatur (separat zu erwerben) und mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke.

 

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

 

Die Ausstellungsgebühr von Personalausweisen ab 01.11.2010 beträgt für antragstellende Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro. Für Antragstellende unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro.

 

Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

 

Nähere Informationen erhalten Sie in der Informationsbroschüre „Alle Wissenswerte zum neuen Personalausweis“, welche Sie im Einwohnermeldeamt erhalten.

 

Bis zum 31.10.2010 kann noch der derzeitige Personalausweis beantragt werden, auch wenn zurzeit der Personalausweis noch nicht abgelaufen ist. Beim Personalausweis im derzeitigen Format gelten die gleichen Gültigkeitsbestimmungen wie beim neuen Personalausweis. Bis zum 31.10.2010 betragen die Kosten 8 Euro.