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Geflügelpest: Schutzmaßnahmen werden punktuell festgesetzt

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Aufstallungspflicht für Geflügel gilt nicht überall in Dahme-Spreewald

 

Der Landkreis Dahme-Spreewald lockert weitgehend die zur Eindämmung der Geflügelpest geltenden Schutzmaßnahmen. Die Veterinärbehörde beschränkt in einer Tierseuchenallgemeinverfügung(Amtsblatt Nr. 28 vom 01.12.2025) die Aufstallungspflicht in drei Restriktionszonen, in denen die Nutzgeflügeldichte besonders hoch ist. 

 

Restriktionszonen im Überblick:

 

Zone „A“ (Nordwest) mit folgenden Gemeinden und Gemarkungen:

-        Gemeinde Bestensee mit den Gemarkungen Bestensee und Pätz

-        Gemeinde Groß Köris mit der Gemarkung Groß Köris

-        Gemeinde Königs Wusterhausen mit den Gemarkungen Diepensee, Königs

-        Wusterhausen, Niederlehme, Senzig, Zeesen und Zernsdorf

-        Gemeinde Mittenwalde mit den Gemarkungen Gallun, Motzen und Schenkendorf

 

Zone „B“ (Nordost) mit folgenden Gemeinden und Gemarkungen:

-        Gemeinde Heidesee mit den Gemarkungen Blossin, Kolberg, Streganz und Wolzig

-        Gemeinde Münchehofe mit der Gemarkung Münchehofe

 

Zone „C“ (Südwest) mit folgenden Gemeinden und Gemarkungen:

-        Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk mit den Gemarkungen Alt Zauche und Wußwerk

-        Gemeinde Lübben (Spreewald) mit der Gemarkungen Lübben und Radensdorf

-        Gemeinde Neu Zauche mit der Gemarkung Briesensee

 

Im gesamten Landkreis gilt das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel. 

 

Die Veterinärbehörde appelliert an die Bevölkerung weiterhin wachsam zu sein, verendet aufgefundene Wildvögel unverzüglich zu melden und wenn möglich auch bei der Bergung zu unterstützen, da die Tierkadaver Infektionsquellen für andere Vögel und Säugetiere sind. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit Hinweisen zum Umgang mit verendetem Geflügel eingestellt.

 

Alle Geflügelhalter einschließlich Hobbyhalter sind angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen und wenn nötig zu optimieren. Zur wildvogelsicheren Aufstallung gehören auch die Ausläufe, die für den Eintrag von Kot durch Wildvögel undurchlässig sind. Weiter sollen Futter, Einstreu und für das Nutzgeflügel bereitgestellte Wasser für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser ist daher als Tränkwasser für das Geflügel nicht geeignet. Bei Eintritt in den Geflügelbereich sollte nur eigens dafür vorgehaltenes Schuhwerk oder aber Überziehschuhe (z. B. Regenfüßlinge) angezogen werden. Nur bei konsequenter Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen kann das eigene Geflügel größtmöglich geschützt werden. 

 

Kontakt

Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Vete­ri­nä­r­wesen und Verbrau­cher­schutz

Hauptstraße 51, 15907 Lübben (Spreewald)

Telefon: 03546 20-1613

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 und 

Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

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