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Beglaubigung


Kurzinformationen

Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Unterschrift in Gegenwart des Beglaubigenden zu leisten.


Beschreibung

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Es sind die originalen Dokumente vorzulegen.


Ansprechpartner


Hauptamt

Karin Scholz
Telefon (035454) 88144
E-Mail

 

 

Veranstaltungen