Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ordnungsamt

Stadtordnung


Kurzinformationen

  • Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben der Inspektoren/innen im Außendienst
  • Kontrolle der Einhaltung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und der öffentlichen Anlagen in der Gemeinde (Stadtordnung)
  • Durchsetzung der Anliegerpflichten
  • Mitführen von Tieren
  • öffentliches Musizieren u.a.m.

Beschreibung

Dabei ist eine Zusammenarbeit mit dem Bereich Umwelt und Natur, dem Bereich Straße und dem Bereich Stadtgrün unerlässlich. Eine Meldung kann telefonisch oder per Fax unter Angabe des Namens, der konkreten Ortsangabe und der Art des Problems an die Stadtverwaltung Arbeitsgruppe Außendienst abgegeben werden.


Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)
  • (Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde)
  • (Grünflächensatzung der Gemeinde)
  • (Straßenreinigungssatzung der Gemeinde)
  • (Spielplatzsatzung der Gemeinde)
  • (Stellplatzsatzung der Gemeinde)
  • (Werbesatzung der Gemeinde)


Ansprechpartner

Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
Telefon (035454) 88140
Telefax (035454) 88188