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Ordnungsamt

Lagerfeuer, beantragen


Kurzinformationen

Voraussetzungen

  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers

  • bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes

  • Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)

  • Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers

  • Genaue Ortsangabe

  • Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)

  • Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers


Ansprechpartner

Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
Telefon (035454) 88140
Telefax (035454) 88188


Formulare

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