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Verpachtung einer Dachfläche zur Errichtung einer Photovoltaikanlage

Gemeindehaus Falkenberg

Die Gemeinde Heideblick möchte mit der Verpachtung von Dachflächen öffentlicher          Gebäude zur Errichtung von Photovoltaikanlagen einen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien leisten. 

Die Gemeinde bietet daher die folgende Dachfläche zur Verpachtung an: 

Dorfgemeinschaftshaus Falkenberg, Falkenberg 9, 15926 Heideblick

Die Überlassung ist an einen Investor oder mehrere Investoren möglich. Es ist vorgesehen, mit dem Investor für die Überlassung der Dachfläche einen Pachtvertrag abzuschließen, der die Bedingungen der Gebrauchsüberlassung regelt. 

Der Investor ist für die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage komplett verantwortlich, d. h. er ist zuständig für die technische Umsetzung, die Prüfung der Sicherheit, die Einhaltung des Baurechtes und der Statik, die Leitungsführung, den Netzanschluss etc. 

Der Investor trägt alle Kosten für die Herstellung und den Betrieb der Anlage. Der Investor übernimmt die ihm zur Verfügung gestellten Dachfläche in den ihm bekannten Zustand.

Der Anlagenerrichter hat zu gewährleisten, dass bei Errichtung Betrieb der Anlagen keine Beschädigungen an der Dachhaut entstehen. Alle notwendigen Dachdurchdringungen sind fachgerecht auszuführen. Vor Baubeginn hat der Anlagenerrichter jeweils den geprüften statischen Nachweis für die Dach- und Befestigungskonstruktion an den Gebäudeeigentümer zu übergeben.

Sollten während der Pachtzeit Dacharbeiten erforderlich werden, hat der Pächter die Photovoltaikanlage vorübergehend auf eigene Kosten zu demontieren; ein Ertragsausfall wird durch den Verpächter nicht gezahlt.

Notwendige Dacharbeiten, die während der Laufzeit des Pachtvertrages erforderlich werden, sind auf Kosten des Pächters nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde durchzuführen. 

Die Realisierung und zugleich der Beginn der Pachtzahlung sind innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des jeweiligen Pachtvertrages vorgesehen. 

Die freihändige Vergabe der Dachflächen erfolgt nach den folgenden Kriterien: 

  1. Vergabe an den jeweiligen Bieter, der die höchste jährliche Pacht anbietet.

  2. Bei gleicher angebotener jährlicher Gesamtpacht erfolgt eine Vergabe vorzugsweise an Bieter aus der Gemeinde Heideblick oder angrenzenden Kommunen. 

  3. Die Dachfläche wird nicht gesplittet und nur an einen Bieter vergeben. 

  4. Die gesamten Investitionen einschließlich Einspeisung in das Stromnetz und etwaige Sanierungsarbeiten am Gebäudedach erfolgt auf Kosten und Risiko des Pächters. 

  5. Vorlage eines schlüssigen Betriebskonzeptes mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und einer Finanzierungsbestätigung der Hausbank. 

  6. Laufzeit 20 Jahre

  7. Die Reservierung der Dachfläche erfolgt für zwei Wochen. Sollte in diesem Zeitraum kein Pachtvertrag zustande kommen, so wird die Dachfläche für weitere Bieter freigegeben.

 

Schriftliche Bewerbungen interessierter Bieter sind bis 30.11.2023 in einen verschlossenen Umschlag

 mit der Kennzeichnung

"PV Anlage Gemeindehaus Falkenberg"

an die 

Gemeinde Heideblick

Langengrassau Luckauer Straße 61

15926 Heideblick 

 

zu richten. 

Auskunft erteilt das Bauamt Heideblick, Tel: 035454 88160