Waldstadion Gehren

Gemeinde Heideblick

 

Gemeinde Heideblick

Der Bürgermeister

 

Stadionordnung „Waldstadion Gehren"

 

Eigentümer dieser Anlage ist die Gemeinde Heideblick. Das Hausrecht für diese Sportanlage nimmt der Verein SC Corona Gehren 09 e.V.  wahr.

 

1. Der Geltungsbereich dieser Stadionordnung bezieht sich auf den gesamten umfriedeten Bereich des Stadions. Ausgenommen hiervon sind Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind.

 

2. Die Sportanlage ist vor und während der Veranstaltungen nur über ausgewiesene Eingänge zu betreten bzw. zu verlassen. Diese Zugänge sind stets frei zu halten, so dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden.

 

3. Besucher, die offensichtlich unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen und ihrer Sinne nicht mehr mächtig sind, ist der Zutritt zur Sportanlage nicht gestattet.

 

Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Stadionordnung ist das Mitführen von folgenden Gegenständen und Substanzen ohne Genehmigung verboten:

 

Besuchern und Nutzern ist im Geltungsbereich weiterhin untersagt:

 

Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der SC Gehren 09 e. V. nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heideblick, 07. August 2009                                                  Bodo Lott

                                                                                          Bürgermeister