vor einem Jahr und immer noch aktuell: Informationsveranstaltung zur Umsetzung der FFH Richtlinie

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Am Abend des 20.11.2018 fand eine Informationsveranstaltung zu den Erhaltungszielverordnungen und den darauf abgestimmten Managementplänen statt. Dabei konnten die Referenten Herr Molkenbur (Umsetzung FFH-Richtlinie, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg) und Herr List (Leiter des Naturparks Niederlausitzer Landrücken) gewonnen werden.

Die Informationsveranstaltung war in erster Linie für alle Landnutzer, aber auch für interessierte Bürger der Gemeinde Heideblick angedacht. 14 Bürgerinnen und Bürger nutzten diese Gelegenheit. Während der Veranstaltung wurden viele Fragen gestellt, sodass eine rege und konstruktive Diskussion entstanden ist.

Eine Erhaltungszielverordnung konkretisiert die Gebietsabgrenzung eines FFH-Gebiets (= Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind) und definiert Erhaltungsziele, die sich auf die im FFH-Gebiet vorkommenden Arten beschränken. Damit wurden nun nach den europarechtlichen Vorgaben, die Grenzen der Schutzgebiete und die eindeutige Bestimmung der dort vorkommenden Arten, rechtsverbindlich festgesetzt.

Mit dem Ende des Jahres 2018 ist die Aufstellung aller Erhaltungszielverordnungen für Brandenburg abgeschlossen. Während des Vortrags wurde den Landnutzern versichert, dass mit der Aufstellung der Erhaltungszielverordnungen keine Einschränkungen einhergehen.

Im nächsten Schritt werden Managementpläne erarbeitet, in denen konkrete Maßnahmen zur Erhaltung der Schutzgebiete vorgeschlagen werden. Hierbei kann es zu Nutzungskonflikten mit den jeweiligen Eigentümern kommen. Aus diesem Grund werden die Eigentümer und Interessenverbände im Vorfeld informiert und mögliche Maßnahmen miteinander abgestimmt.

Gegenwärtig erfolgt die Grundlagenerhebung und die Auswertung der vorhandenen Daten für die FFH Gebiete unserer Gemeinde. Die entsprechende Ankündigung dazu findet man in unserem Amtsblatt 5 /2018.

Die Referenten haben deutlich betont, dass eine Bewirtschaftung weiterhin möglich und auch notwendig ist, da sich viele Lebensraumtypen erst mit der Landnutzung bilden konnten. Sollten einige vorgeschlagene Maßnahmen dennoch dazu führen, dass eine intensive oder extensive Landnutzung nur noch in einem eingeschränkten Maß verträglich ist, besteht die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs.

Die Erarbeitung der Managementpläne erfolgt unter Beteiligung regionaler Arbeitsgruppen. Die Landnutzer der Gemeinde Heideblick haben damit die Möglichkeit, ihre Interessen und Vorschläge im Rahmen von Veranstaltungen zu kommunizieren.

Die Managementplanung soll bis 2020 abgeschlossen sein. Die Erarbeitung für die FFH-Gebiete in der Gemeinde Heideblick hat noch nicht begonnen. Die Information dazu erfolgt über eine ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt, der lokalen Presse und der Internetpräsentation des Landesamtes für Umwelt.

Da die Abgrenzung der FFH-Gebiete nicht parzellenscharf ist und die Kartierung der Erhaltungszielverordnung lediglich im Maßstab 1:10.000 vorgenommen werden konnte, sind die Landnutzer selbst dazu angehalten, sich darüber zu informieren, ob sie sich im Geltungsbereich eines FFH-Gebiets befinden könnten. Die 8. Erhaltungszielverordnung umfasst die FFH-Gebiete, welche sich im Naturpark Niederlausitzer Landrücken und damit teilweise in der Gemeinde Heideblick befinden.

Unter folgendem Link können die Kartierungen abgerufen werden:

https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.515539.de

Ein besonderer Dank gilt den beiden Referenten, die sich den Fragen der Anwesenden gestellt und dazu beigetragen haben, die sensible Thematik zu verstehen.

 

Ob ihr Flurstück konkret im Gebiet liegt können sie beim

Naturpark Niederlausitzer Landrücken

Alte Luckauer Str. 1

15926 Luckau/OT Fürstlich Drehna

Tel.: +49 (0)35324 305-16

erfragen.

 

Ganz wichtig:

Zu den Beratungen der Regionalen Arbeitsgruppen wird öffentlich eingeladen. Es ist wichtig, dass die betroffenen Landbesitzer / Landnutzer daran teilnehmen.