Abbrennen von Osterfeuern ab Waldbrandgefahrenstufe 4 untersagt
Mit Stand vom 17.04.2025 gilt im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald die Waldbrandgefahrenstufe 5.
Die Gemeinde weist daher nochmals auf die Untersagung des Abbrennens, auch von genehmigten, privaten Osterfeuern, ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 hin.
Informationen zur aktuell geltenden Waldbrandgefahrenstufe finden sie unter folgendem Link
Für öffentliche Osterfeuer der Ortsteile, die durch die Ortsfeuerwehr abgesichert werden, gelten ggf. Ausnahmen.
Für den Ortsteil Schwarzenburg gilt eine generelle Untersagung für alle offenen Feuer ab Waldbrandgefahrenstufe 4.
Diese Regelungen gelten für das gesamte Wochenende! Ausweichtermine können ab dem 22.04.2025 mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden.
Update 16.04.2025 - Die Waldbrandgefahrenstufe liegt aktuell bei Stufe 4 und es ist keine Aussicht auf Änderung bis voraussichtlich Freitag.
Private Feuer bleiben somit am 17.04. untersagt. Bitte lesen sie dazu auch in der schriftlichen Ausnahmegenehmigung nach.
Für den 19.04. kann noch keine Vorhersage getroffen werden.