Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide 2025 der Gemeinde
Nach Zustellung der Steuerbescheide erreichen uns Widersprüche. Hierbei zeichnen sich zwei inhaltliche Schwerpunkte ab, die in der Zuständigkeit des Finanzamtes liegen.
1. Das Grundstück gehört mir gar nicht mehr.
Der Steuerbescheid der Gemeinde beruht auf dem Feststellungsbescheid des Finanzamtes. Wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern, ist das Finanzamt dafür zuständig den Feststellungsbescheid zu ändern.
Erst nachdem das Finanzamt den bisherigen Feststellungsbescheid aufgehoben oder geändert hat, kann die Gemeinde den erlassenen Bescheid aufheben. Zuviel gezahlte Steuern werden dann auch erstattet.
Parallel zur Aufhebung des Feststellungsbescheides erhält dann der neue Eigentümer des Grundstückes den Feststellungsbescheid des Finanzamtes. Danach bekommt der neue Eigentümer den Steuerbescheid von der Gemeinde.
2. Vorher habe ich weniger bezahlt als jetzt, obwohl die Gemeinde den Hebesatz gesenkt hat.
Auch hierfür gilt. Der Steuerbescheid der Gemeinde beruht auf dem Feststellungsbescheid des Finanzamtes. Mit der Steuerreform haben sich auch die Bewertungsgrundlagen des Finanzamtes verändert. Im konkreten Fall hat sich dann der Messbetrag erhöht.
Die Gemeinde multipliziert lediglich den Messbetrag mit dem Hebesatz.
Erst wenn das Finanzamt einen anderen Messbetrag feststellt, ändert die Gemeinde den Steuerbescheid.
3. Das Finanzamt hat zuviel Wohnfläche bei der Ermittlung des Messbetrages zugrunde gelegt.
Für die Berichtigung müssen Sie sich an das Finanzamt wenden.
Erst wenn das Finanzamt einen anderen Messbetrag feststellt, ändert die Gemeinde den Steuerbescheid.
In allen vorgenannten Fällen lehnt die Gemeinde die Widersprüche ab.