Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Information zur Grundsteuer 2025

Information zur Grundsteuer 2025 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Information zur Grundsteuer 2025

Zum 01.01.2025 ist das neue Grundsteuergesetz in Kraft getreten. 

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf der Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform durch das Finanzamt Königs Wusterhausen ermittelten neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbescheide. Das bedeutet, dass die Gemeinde Heideblick ab diesem Zeitpunkt die Grundsteuerbescheide auf dieser Grundlage erstellt.

Die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes aller Grundbesitzeigentümer wurden der Gemeinde Heideblick in elektronischer Form übermittelt.

 

Die Gemeinden wurden angehalten, die Hebesätze aufkommensneutral zu gestalten, also das  Grundsteueraufkommen der Gemeinde stabil auf dem Niveau des Jahres 2022 zu halten.

 

Die Gemeindevertretung Heideblick hat in der Sitzung am 18. November 2024 folgende Hebesätze beschlossen:

  • Grundsteuer A: 265 v.H.; bisher 300 v.H.  (land- und forstwirtschaftliche Flächen),

  • Grundsteuer B: 379 v.H.; bisher 400 %  (unbebaute und bebaute Grundstücke)

 

Die Höhe der Grundsteuer wird wie folgt berechnet:

Steuermessbetrag des Finanzamtes x Hebesatz der Gemeinde Heideblick = zu zahlende Grundsteuer

 

Im Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide durch die Gemeindeverwaltung an die Eigentümer versandt. 

 

Dazu möchten wir Ihnen noch einige Hinweise geben:

 

Der Grundsteuerbetrag wird sich bei jedem Steuerpflichtigen ändern. 

Die bestehenden Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit. Die Lastschriften werden unsererseits auf die neue Grundsteuer umgestellt.

 

Bitte prüfen Sie nach Erhalt des Bescheides im eingerahmten Textfeld, ob der Einzug für alle Steuerarten (z. Bsp. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer u.w.)  erfolgt.

 

Sie haben die Möglichkeit, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder legen Sie einen neuen Dauerauftrag mit den aktuellen Beträgen bei Ihrer Bank an.

 

Was muss ich tun, wenn ich mit meinem Grundsteuerbescheid nicht einverstanden bin?

 

Die Gemeinde Heideblick ist an die entsprechenden Bewertungsgrundlagen des Finanzamtes gebunden.

 

Sollten Sie Einwände gegen den GRUNDSTEUERWERT und/oder den GRUNDSTEUERMESSBETRAG des FINANZAMTES haben, sind diese ausschließlich an das Finanzamt Königs Wusterhausen, als zuständige Behörde zu richten. 

Die Gemeinde hat hier keine Befugnisse und kann dabei auch nicht unterstützen. Die Berichtigung muss durch das Finanzamt auf Antrag des Grundstückseigentümers erfolgen. 

 

Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde behält bis zum Erlass eines geänderten Bescheides durch das Finanzamt seine Gültigkeit und somit sind die Zahlungen zu den jeweiligen ausgewiesenen Fälligkeiten zu leisten.

 

Sollten Sie feststellen,  dass es Abweichungen zu den Grundsteuerbescheiden der Gemeinde und den Bescheiden vom Finanzamt gibt, haben Sie die Möglichkeit bei der Gemeinde Widerspruch einzulegen. Zum Vergleich fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides bei.

 

Hinweis

Nach sieben Jahren muss erneut eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Der nächste Stichtag ist der 01.01.2029. Bitte bewahren Sie dazu Ihre bereits erhaltenen Unterlagen und Erklärungen auf.

 

 

 

Frank Deutschmann

Bürgermeister

Weitere Informationen

Bleiben Sie auf dem Laufenden