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Gemeindevertretung beschließt Realsteuerhebesätze für 2025

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Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2024 die Realsteuerhebesätze für 2025 beschlossen.
Die Grundsteuer A sinkt von 300 v.H. auf 265 v.H.
Die Grundsteur B sinkt von 400 v.H. auf 379 v.H.
 
Die Kommunen wurden vom Bund gebeten die Umstellung Aufkommensneutral durchzuführen.
„Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor.“
 Als Referenzjahr soll hier 2022 angenommen werden.
 
„Aufkommensneutralität“ bedeut nicht, dass jeder genausoviel zahlt wie vorher. Es wird Steuerzahler geben, die in Zukunft mehr bezahlen werden. Dies trifft insbesondere auf Steuerzahler der Grundsteuer B zu, die bisher mit der Ersatzbemessung veranlagt wurden.
Die Gemeindevertretung hat großen Wert darauf gelegt, dass die Umstellung in Heideblick "Aufkommensneutral" erfolgt.
 
Die genaue Berechnung der Hebesätze ist schwierig, denn die Gemeinde verfügt nicht über belastbare Daten wie viele Erklärungen noch nicht abgegeben wurden oder vom Finanzamt noch nicht bearbeitet sind.
 
Nachfolgende Berechnungen wurden auf der Grundlage der vorliegenden Daten zum 01.10.2024 durchgeführt. 
 
  1. Umstellung Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen)
 
Ist Einnahme 2022
  • 2022 betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer A 79.286,62 €.
  • Es wurden insgesamt 301 Steuerzahler veranlagt.
 
 
Berechnung des „aufkommensneutralen“ Hebesatzes für  2025
  • Für 771 Steuerpflichtige liegen Messbeträge in Höhe von 29.995,76 € vor.
 
Auf der Basis der vorliegenden Messbeträge (Stichtag 01.10.24) ergibt sich bei einer Einnahme von 79.286,62 € (Ist Einnahme 2022) für die Grundsteuer A ein Hebesatz von: 
265 v.H.  bisher 300 v.H.
 
Der Hebesatz sinkt 2025.
 
 
Umstellung Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke)
 
Ist Einnahme 2022
  • 2022 betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer B 296.956.88 €.
  • Es wurden insgesamt 1.907 Steuerbescheide erlassen.
 
Die Veranlagung der Grundsteuer B erfolgte bisher mit 2 unterschiedlichen Verfahren.
 
Verfahren 1 – Ersatzbemessung
Nach der Ersatzbemessung wurden die Grundstücke veranlagt, die nach der Wende 1990 noch keine Neubewertung durch das Finanzamt bekommen haben.
 
  • 2022 wurden 642 Steuerzahler mit einem Betrag von 112.778,21 € mit der Ersatzbemessung veranlagt.
 
Verfahren 2 – Messbetrag
Grundstücke, die zu DDR Zeiten eine sogenannte „ III Akte“ hatten, sowie Neubauten und unbebaute Grundstücke bekamen einen Messbetrag.
 
  • 2022 wurde 1.265 Steuerzahler mit einem Gesamtmessbetrag von 50.609,96 € veranlagt.
 
Es wurden 1.907 Steuerzahler veranlagt.
 
Berechnung des „aufkommensneutralen“ Hebesatzes für  2025
  •  
  • Bis zum 01.10.2024 hat die Gemeinde vom Finanzamt 1527 Datensätze bekommen.
  • Diese weisen einen Messbetrag von 78.265,21 € aus.
 
Auf Basis der vorliegenden Messbeträge (Stichtag 01.10.24) ergibt sich bei einer Einnahme von 296.956,88 € (Ist Einnahme 2022) für die Grundsteuer B ein Hebesatz von: 
379 v.H.  bisher 400 v.H.
Der Hebesatz sinkt 2025.
 
 
 

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