Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald eingeschränkt

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Wasserbehörde beschneidet ab sofort Wasserentnahmen per Allgemeinverfügung
Der natürliche Wasserhaushalt leidet noch immer unter den Folgen des Wassermangels der
Vorjahre und die sich fortsetzende prognostizierte Witterung verschärft die wasserwirtschaftliche Situation zunehmend. Die aktuelle warme und trockene Wetterlage hat in den
Fließgewässern insbesondere des Einzugsgebietes der Spree und dem Oberlauf der Dahme
erneut zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Auch die Böden in der Lausitz sind von außergewöhnlicher Trockenheit betroffen. Die Winterniederschläge reichten nicht aus, um
den Wasserhaushalt für die Sommermonate zu stabilisieren.

Zur Abflussstützung der Spree werden seit Mitte Mai Stützungsmengen Wasser aus den
sächsischen Talsperren abgerufen. Zusätzlich wird der in der Talsperre Spremberg zur
Niedrigwasseraufhöhung zur Verfügung stehende Betriebsraum genutzt. Trotz der begonnenen Stützung der Spree sank der Abfluss am Pegel am Leibsch. Aufgrund der Wetterprognosen und dem Aufblühen der Vegetation im Juni ist nicht von einer Entspannung des
Abflussgeschehens am Pegel Leibsch auszugehen.

In diesem Zusammenhang hat das Landesamt für Umwelt im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens begonnen, u. a. Ableitungen aus der Spree zu drosseln. In den meisten
Wasserläufen und Seen im Spreesystem und insbesondere im Spreewald wird das Wasser
über Wehr- und Stauanlagen zurückgestaut. Somit ist die Niedrigwassersituation nicht in
jedem Fall augenscheinlich wahrzunehmen, die Durchflüsse durch die Wasserläufe und
Seen vermindern sich derzeit jedoch weiter. Mit dieser Situation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und auf den ökologischen Zustand verbunden.
Die Oberflächengewässer müssen daher vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung
geschützt werden.

Durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde wird eine befristete Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und
von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern verfügt. Danach ist
die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der
Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr untersagt.
Diese Untersagung erstreckt sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald, das Amt Lieberose/Oberspreewald, die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und
die Gemeinde Heideblick.

Die Allgemeinverfügung wird in der Tagespresse und im Amtsblatt (23 - 2022) des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Diese Verfügung wurde in ähnlicher Form in den
Landkreisen Oberspreewald Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus erlassen.