Verbot der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern
Durch eine Allgemeinverfügung hat der Landkreis die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ab sofort eingeschränkt.
Die konkrete Verfügung ist als Datei beigefügt.
Durch eine Allgemeinverfügung hat der Landkreis die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ab sofort eingeschränkt.
Die konkrete Verfügung ist als Datei beigefügt.