Veröffentlichung von Geburtstagen
Auf Nachfrage informierte uns die Lausitzer Rundschau, dass seit einem Monat die Veröffentlichung der Geburtstage wie folgt geregelt ist:
Veröffentlicht werden
- der 65. Geburtstag,
- der 70. Geburtstag und ab 71 Jahren jährlich.
- der 65. Geburtstag,
- der 70. Geburtstag und ab 71 Jahren jährlich.