Hauptamt

Hauptwohnung


Beschreibung

Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in der Gemeinde nach Zuzug aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Brandenburgisches Meldegesetz


Notwendige Unterlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Karin Scholz
Telefon (035454) 88144


Formulare

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