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Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde registriert sind. Die Person muß das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 18. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Gebühr beträgt 13 Euro.


Weiterführendes

Führungszeugnisse können absofort auch online beantragt werden unter

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/. Dazu benötigt wird der neue elektronische  Personalausweis mit eingeschaltener Onlinefunktion.


Ansprechpartner

Karin Scholz
Telefon (035454) 88144


Formulare

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