Ordnungsamt

Großraum- und Schwerlastverkehr, Ausnahmegenehmigung


Kurzinformationen

Unter Schwerlastverkehr versteht man den Verkehr mit Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t im nationalen und internationalen Güterverkehr. Ausnahmegenehmigungen werden für den Einsatz deutlich längerer Lastkraftwagen sog. "GigaLiner" über 25 m erforderlich.


Beschreibung


Ansprechpartner

Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
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Telefax (035454) 88188