Ordnungsamt

Waffen und Sprengstoffangelegenheiten


Kurzinformationen

In Deutschland unterliegen pyrotechnische Sätze und Gegenstände dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG). Es regelt den Umgang, Verkehr (Handel) und Beförderung (Transport) von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe, §1 Anwendungsbereich).

Das Sprengstoffgesetz ist durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ergänzt, die Einzelheiten näher regeln.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
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Telefax (035454) 88188