Ordnungsamt

Versteigerung von Fundsachen


Kurzinformationen

In unregelmäßigen Abständen werden Fundsachen versteigert, die nicht in den Fundbüros der Gemeinden abgeholt wurden. Die Abgabe der Fundgegenstände erfolgt nur gegen Bar-zahlung. Schecks und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)


Ansprechpartner

Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
Telefon (035454) 88140
Telefax (035454) 88188