Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ordnungsamt

Beschwerde, führen


Kurzinformationen

  • Anzeigenannahme wegen der illegalen Ablagerung/Entsorgung von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen (Abfallentsorgungsanlagen) auf öffentlichen und privaten Flächen.
  • Anzeigenannahme wegen des Verstoßes gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung, d. h. Verstoß gegen die Andienungspflicht, sein Altfahrzeug einem anerkannten Verwertungs- und Demontagebetrieb zu überlassen.
  • Bearbeitung aller eingehenden Anzeigen in Bezug auf den Verstoß zum Einen gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. dem Brandenburgische Abfallgesetz und zum Anderen gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung
  • Entsprechend der Anzeigen wird je nach Sach- und Rechtslage ein Verwaltungs- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • genaue Benennung des Tattags, der Tatzeit, was abgelagert wurde, Personenbeschreibung (Alter, weiblich oder männlich), wenn möglich ein Beweisfoto fertigen
  • wurde der Abfall aus einem Fahrzeug abgeladen, sind das Kennzeichen, die Farbe und der Fahrzeugtyp zu benennen, die Personenbeschreibung ist von Bedeutung

Ansprechpartner

Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
Telefon (035454) 88140
Telefax (035454) 88188