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Erhaltungszielverordnung für FFH-Gebiete im Naturpark Niederlausitzer Landrücken

Erhaltungszielverordnung für FFH-Gebiete im Naturpark Niederlausitzer Landrücken (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Erhaltungszielverordnung für FFH-Gebiete im Naturpark Niederlausitzer Landrücken

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg beabsichtigt, die oben genannte Erhaltungszielverordnung für bereits gemeldete FFH-Gebiete im Naturpark Niederlausitzer Landrücken nach § 14 Absatz 3 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) durch den Erlass einer Rechtsverordnung festzusetzen. Durch die Erhaltungszielverordnung werden keine neuen oder zusätzlichen Regelungen festgelegt.

 

Der Entwurf umfasst als Sammelverordnung 12 FFH-Gebiete. Die Anlagen 1 bis 5 der Erhaltungszielverordnung und die topografischen Karten sind unter folgendem Link abrufbar: