Dürfen Hunde im Bornsdorfer Teich baden???

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Mehrfach erreichten uns in den vergangenen Tagen Briefe zum Baden von Hunden im Bornsdorfer Teich. Einige beschweren sich, dass es verboten ist. Andere stören die Hunde auf der Liegewiese.

Wie ist die rechtliche Situation.

Im § 43 des „Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)“ heißt es:

"(1) Jedermann darf unter den Voraussetzungen des § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer nicht zu erwarten ist, oberirdische Gewässer mit Ausnahme der Gewässer, aus denen zur Trinkwasserversorgung Wasser entnommen wird, zum Baden, Tauchen mit Atemgerät, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1 500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ohne Erlaubnis oder Bewilligung benutzen."

Das bedeutet: Auch Hunde dürfen in Bornsdorf baden.

ABER

§ 4 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Brandenburg“ regelt das Mitnahmeverbot von Hunden:

"Hunde dürfen nicht

  1. auf Kinderspielplätze,
  2. auf Liegewiesen, die als solche gekennzeichnet sind, und
  3. in Badeanstalten sowie an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen .... mitgenommen werden."

Der Bornsdorfer Strand ist eine Liegewiese. Zusätzlich sind Schilder aufgestellt. Auch wenn diese regelmäßig beschädigt oder abgerissen werden gilt dort das Mitnahmeverbot für Hunde.

Für Hunde besteht in Bornsdorf ein Verbot sich auf der Liegewiese und im Wasser an der Liegewiese aufzuhalten.

Der Kompromiss:

Die Gemeinde ist bereit abseits der Liegewiese einen Hundestrand einzurichten. Es fehlt bisher ein geeigneter Vorschlag für einen Platz. Daher würden wir uns freuen, wenn uns Fotos mit einer, aus Sicht der Hundehalter geeigneten Stelle zugesendet werden. Wir werden Ihre Vorschläge prüfen und sind bereit kurzfristig einen Hundestrand einzurichten.

Vorschläge senden Sie bitte an gemeinde@heideblick.de

Betreff „Hundestrand“