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Öffentlicher Aufruf zur Schöffenwahl 2018

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Im Jahr 2018 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 neu gewählt.

 

Für dieses anspruchsvolle Ehrenamt werden in unserer Gemeinde insgesamt 2 Personen gesucht, die am Amtsgericht Lübben oder am Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung hat dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht mindestens doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen, wie Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Der Schöffenwahlausschuss wird dann in der zweiten Jahreshälfte 2018 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.

 

Weitere Informationen zum Ablauf und zu den Anforderungen an eine Schöffe, sowie Bewerbungsformulare entnehmen Sie den beigefügten Anlagen.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

wenn Sie Interesse für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt haben und die genannten Voraussetzungen vorliegen, bewerben Sie sich bitte für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum

 

06.04.2018

 

bei der

Gemeinde Heideblick

Personalamt / Schöffenwahl

Langengrassau Luckauer Straße 61

15926 Heideblick

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter 035454-88143 (Frau Blobel).