Ordnungsamt
Genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
- Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Brandenburg (Spielbankgesetz- SpielbG)
- Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 der Gewerbeordnung (Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen - UnbBeschErtV)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) vom 3. Nov. 2008
Ansprechpartner
Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
(035454) 88140
(035454) 88188
Annely Krüger
(035454) 88141